Die Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) beinhaltet Zuschüsse für Selbsthilfegruppen/ Selbsthilfeorganisationen zur Informations- und Beratungstätigkeit, z.B. regelmäßig anfallende Kosten für Miete, Porto, Telefon, Internet, Büroausstattung, Verbandszeitungen etc.
Die Gemeinschaftsförderung muss bis zum 31. Januar des laufenden Jahres beantragt werden.
Die Pauschalförderung wird 2017 beantragt bei der IKK Südwest
Referat Gesundheitsförderung
Romy Freiler
Berliner Promenade 1
66111 Saarbrücken
Telefon 06 81/9 36 96 ‐ 3041
Fax 06 81/9 36 96 ‐ 3016
romy.freiler@ikk-sw.de
Antragsunterlagen Gemeinschaftsförderung der Landesorganisationen
Die Antragsunterlagen „Gemeinschaftsförderung der Landesorganisationen“ können Sie auf der rechten Seite im PDF Format Downloaden.
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Antragsunterlagen Gemeinschaftsförderung der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen
Die Antragsunterlagen „Gemeinschaftsförderung der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen“ können Sie auf der rechten Seite im PDF Format Downloaden.
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